
Baumfällung in Aachen
Für eine Baumfällung in Aachen braucht der Eigentümer eine Genehmigung der Stadt, sobald die Baumschutzsatzung zum Tragen kommt. Bei Laubbäumen ab 80 Zentimetern Stammumfang, bei Nadelbäumen ab 100 und bei Obstbäumen ab 150 Zentimetern, jeweils gemessen in einem Meter Höhe[2]. Birken, Pappeln, Fichten, Lebensbäume, Scheinzypressen, Wacholder und Korkenzieherweiden nimmt die Satzung aus, abgestorbene Bäume ebenfalls[2]. Über einen geschützten Baum entscheidet die Stadt auf Antrag. In einigen Fällen muss sie die Fällung erlauben, etwa wenn ein Baum erst nach dem Hausbau gepflanzt wurde und weniger als fünf Meter von der Hauswand entfernt steht[2].
Wie der Baum danach sicher zu Boden kommt, hängt vom Platz ab. Steht er in einem engen Garten, wird er meist Stück für Stück von oben abgetragen, damit Dach, Zaun und Beete heil bleiben.
Wann braucht eine Baumfällung in Aachen eine Genehmigung?
Eine Baumfällung in Aachen ist genehmigungspflichtig, wenn die Baumschutzsatzung den Baum schützt. Darüber entscheiden die Baumart und der Stammumfang[2].
| Baumgruppe | Schutz nach der Aachener Baumschutzsatzung |
|---|---|
| Laubbäume, auch Walnuss und Esskastanie | Ein Laubbaum ist in Aachen ab 80 Zentimetern Stammumfang geschützt, ein mehrstämmiger schon dann, wenn einer seiner Stämme 50 Zentimeter erreicht. |
| Nadelbäume wie Kiefer, Tanne, Lärche oder Eibe | Ein Nadelbaum ist in Aachen ab 100 Zentimetern Stammumfang geschützt, ein mehrstämmiger schon dann, wenn einer seiner Stämme 60 Zentimeter erreicht. |
| Obstbäume wie Apfel, Birne, Kirsche oder Pflaume | Ein Obstbaum ist in Aachen erst ab 150 Zentimetern Stammumfang geschützt. |
| Ausgenommene Baumarten | Birke, Pappel, Fichte, Lebensbaum, Scheinzypresse, Wacholder und Korkenzieherweide sind in Aachen in keiner Größe geschützt. |
| Abgestorbene Bäume | Ein abgestorbener Baum ohne lebende Triebe und Blätter fällt in Aachen nicht unter die Baumschutzsatzung. |
Quelle: Stadt Aachen, Baumschutzsatzung und Fragen zum Baumschutz[2]
Gemessen wird mit einem Maßband einen Meter über dem Stammfuß. Setzt die Krone schon tiefer an, zählt der Umfang direkt unter dem Kronenansatz[2]. Wer nur den Durchmesser kennt, multipliziert ihn mit 3,14. Ein Laubbaum mit 26 Zentimetern Durchmesser hat gut 80 Zentimeter Umfang und ist damit bereits geschützt.
Wann muss die Stadt Aachen die Fällung erlauben?

Für einen geschützten Baum stellt der Eigentümer vor der Fällung einen schriftlichen Antrag. Die Satzung nennt mehrere Fälle, in denen die Stadt eine Ausnahme erteilen muss. Für Hausgärten sind vor allem diese vier wichtig[2]:
- Der Baum steht auf einem privaten Grundstück weniger als fünf Meter von einem Wohn- oder Geschäftshaus entfernt und wurde erst nach dem Bau des Hauses gepflanzt.
- Von dem Baum geht eine konkrete Gefahr für Menschen oder Sachen aus, die sich mit zumutbarem Aufwand nicht anders beheben lässt.
- Der Baum ist krank und lässt sich mit zumutbarem Aufwand nicht erhalten.
- Die Fällung verschafft anderen geschützten Bäumen den nötigen Platz oder das nötige Licht.
Greift keine Ausnahme, kann die Stadt im Einzelfall eine Befreiung erteilen, etwa wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde[2]. Für einen gesunden Baum mit genug Abstand zum Haus gibt es deshalb keinen sicheren Anspruch auf eine Fällgenehmigung.
Die Satzung gilt in den bebauten Ortsteilen und in Gebieten mit Bebauungsplan. Für Bäume außerhalb der Ortslage, etwa auf Wiesen und Feldern, regelt der Landschaftsplan der Stadt den Schutz[2]. Unabhängig von der Satzung geschützt bleiben Naturdenkmäler und Bäume, die ein Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung zum Erhalt festsetzt[2].
Einen eigenen Weg gibt es auch für Bauvorhaben: Wer auf seinem Grundstück bauen will, muss die geschützten Bäume in den Lageplan des Bauantrags eintragen[2]. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber Baufeldräumung in Aachen. Sollen geschützte Bäume neben einer Baustelle stehen bleiben, kann die Stadt eine ökologische Baubegleitung zur Auflage machen[2]. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Ökologische Baubegleitung in Aachen.
Ist Ihr Baum in Aachen geschützt?
Der Fäll-Check wendet die Regeln der Aachener Baumschutzsatzung auf Ihren Baum an. Vor einer Baumfällung in Aachen zeigt er, ob eine Genehmigung nötig ist, wann die Stadt sie erteilen muss, ob Ersatzbäume fällig werden und wann gefällt werden kann.
Fäll-Check Aachen
Sieben Fragen zu Ihrem Baum: Ist er geschützt, was verlangt die Stadt, und wann kann gefällt werden?
Die Auswertung ist noch offen.
Wählen Sie die Baumart und tragen Sie den Messwert ein. Hier steht dann, ob die Aachener Baumschutzsatzung den Baum schützt.
- Sicherheit
- Bringen Sie Menschen aus dem Fallbereich, sperren Sie ihn ab und fällen Sie den Baum nicht selbst. Droht er auf eine Straße, einen Gehweg oder Menschen zu stürzen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112.
- Genehmigung
- Das hängt von Baumart, Umfang, Zustand und Abstand zum Haus ab.
- Ersatz
- Ersatz verlangt die Stadt in der Regel, wenn sie die Fällung eines geschützten Baums genehmigt.
- Fällzeit
- Im Garten ist das Fällen ganzjährig erlaubt; die Stadt empfiehlt Oktober bis Februar.
- Unterlagen für den Antrag
Baumpflege Herpertz sieht sich den Baum vor Ort an und berät kostenlos und unverbindlich. Fotos vorab helfen bei der Einschätzung.
0241 173905 anrufen Anfrage mit Foto sendenDer Fäll-Check ordnet nach der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen vom 14.11.2018 ein. Er ersetzt weder einen Bescheid noch eine Rechtsberatung; verbindlich entscheidet die Stadt.
Muss der Baum gefällt werden, oder reicht ein Schnitt?

Gefällt werden muss ein Baum meist dann, wenn er nicht mehr sicher steht, etwa weil Fäule, Pilze oder ein Sturmschaden seine Standfestigkeit schwächen. Ein abgestorbener Baum kann dagegen stehen bleiben, solange er niemanden gefährdet. Nimmt ein gesunder Baum nur zu viel Licht oder scheuern seine Äste am Dach, reicht oft ein fachgerechter Schnitt. Wurzeln, die Pflaster oder Leitungen bedrängen, lassen sich mit einem Kronenschnitt dagegen nicht bändigen.
Ob wirklich nur die Fällung hilft, zeigt der Blick eines Fachmanns. Typische Schnitte sind das Entfernen von Totholz, das Auslichten einer zu dichten Krone oder das Einkürzen eines einzelnen Asts über dem Dach. Für die Satzung kommt es dabei auf das Maß an. Übliche Pflege- und Erhaltungsschnitte sind ohne Genehmigung erlaubt. Wer die Krone eines geschützten Baums so stark kürzt, dass sich sein Aussehen verändert oder sein Wachstum leidet, braucht dagegen eine Genehmigung wie für eine Fällung[2].
Ob ein Baum krank ist oder nicht mehr sicher steht, klärt eine Baumkontrolle. Baumpflege Herpertz führt Baumkontrollen durch und erstellt Baumgutachten[1]. Ein solcher Befund hilft auch beim Antrag, wenn die Fällung mit Krankheit oder Gefahr begründet wird.
Wie wird ein Baum im engen Garten gefällt?

Im engen Garten wird ein Baum von oben nach unten abgetragen. Äste und Stammstücke werden einzeln abgeschnitten und an Seilen kontrolliert zu Boden gelassen. Am Stück fällen lässt sich ein Baum nur, wenn in Fallrichtung mehr Platz frei ist, als er hoch ist. In Wohngebieten fehlt dieser Platz häufig, weil Haus, Garage, Zaun oder das Nachbargrundstück im Weg sind.
Für das Abtragen gibt es drei Wege. Bei der Seilklettertechnik steigt ein Baumpfleger, am Seil gesichert, in die Krone. Diese Technik kommt ohne schwere Fahrzeuge aus, verdichtet den Boden nicht und erreicht auch Bäume, an die kein Fahrzeug heranfährt[1]. Gibt es eine Zufahrt, arbeitet der Baumpfleger von einer Hubarbeitsbühne aus. Ein Fällkran hebt große Stammstücke am Haken aus dem Garten, was vor allem bei Großbäumen auf engem Raum hilft. Baumpflege Herpertz setzt Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne und Fällkran ein und fällt auch an schwer zugänglichen Standorten[1].
Vor dem ersten Schnitt wird der Arbeitsbereich abgesperrt. Der Baumpfleger legt fest, wohin Äste und Stammteile fallen dürfen, prüft, ob Leitungen durch die Krone laufen, und schützt Dach, Wintergarten oder Beete. Schon ein frisches Stammstück von drei Metern Länge kann mehrere hundert Kilogramm wiegen.
Wann im Jahr darf ein Baum in Aachen gefällt werden?
Im Garten darf ein Baum in Aachen das ganze Jahr über gefällt werden, sofern der Artenschutz beachtet wird und eine nötige Genehmigung vorliegt. Die Stadt empfiehlt trotzdem, außerhalb der Brutschutzzeit vom 1. März bis 30. September zu fällen[2]. Das bekannte Verbot für diese Monate gilt für Bäume außerhalb von Gärten und Wäldern. Hecken und Gebüsche erfasst es auch im Garten, wobei schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt bleiben[3].
Unabhängig vom Monat gilt der Artenschutz. Vogelnester, Spechthöhlen und Verstecke von Fledermäusen sind als Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützt und dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden[3]. Ein Fachbetrieb untersucht den Baum deshalb vor der Fällung darauf. Ist ein Nest besetzt oder ein Quartier bewohnt, muss die Fällung warten. Im Winter fällt diese Kontrolle leichter, weil Höhlen und Risse in der unbelaubten Krone besser zu sehen sind.
Wie läuft eine Baumfällung in Aachen ab?
Eine Baumfällung in Aachen läuft in sechs Schritten ab. Fällt der Baum nicht unter die Satzung, entfallen der dritte und der vierte Schritt.
- Wer einen Baum fällen lassen will, schickt zuerst eine Anfrage mit Fotos vom Baum und der Adresse. Baumpflege Herpertz nimmt beides über das Kontaktformular seiner Website entgegen[1].
- Bei der Besichtigung bestimmt der Fachbetrieb die Baumart, misst den Stamm, beurteilt Zustand und Platz und legt die Technik fest. Dabei klärt sich auch, ob die Satzung den Baum schützt.
- Ist der Baum geschützt, reicht der Eigentümer vor der Fällung einen schriftlichen Antrag beim Fachbereich Klima und Umwelt ein. Das Formular steht im Serviceportal der Stadt Aachen. Beizulegen ist ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder eine Skizze mit Fotos, aus der Standort, Art, Höhe und Stammumfang hervorgehen[2].
- Die Stadt erteilt die Genehmigung schriftlich und kann sie mit Auflagen verbinden, etwa mit einer Ersatzpflanzung[2].
- Unmittelbar vor der Fällung prüft der Baumpfleger den Baum noch einmal auf Nester und Quartiere. Dann fällt er ihn oder trägt ihn ab und räumt den Arbeitsbereich auf.
- Zum Schluss wird der Stubben gefräst oder gerodet, wenn der Platz gebraucht wird. Verlangt der Bescheid einen Ersatzbaum, folgt die Pflanzung.
Was passiert mit Baumstumpf, Holz und Ersatzbaum?
Nach der Fällung bleibt der Stubben im Boden, das Holz wird verwertet oder abgefahren, und für einen geschützten Baum verlangt die Stadt in der Regel Ersatz. Der Stubben kann verrotten, was je nach Holzart Jahre dauert. Schneller geht es mit einer Stubbenfräse, die den Stumpf bis unter die Erdoberfläche zerkleinert, sodass sich Rasen oder Pflaster darüber anlegen lassen. Soll an derselben Stelle wieder ein Baum wachsen oder ein Weg entstehen, wird der Wurzelstock gerodet. Baumpflege Herpertz übernimmt Wurzelentfernungen ebenso wie Neupflanzungen[1].
Äste und Kronenholz werden meist vor Ort gehäckselt und abgefahren. Das Stammholz wird abtransportiert oder bleibt nach Absprache als Brennholz auf dem Grundstück, was einen Teil der Entsorgung spart.
Wie viele Ersatzbäume verlangt die Stadt Aachen?
Genehmigt die Stadt die Fällung eines geschützten Baums, ist in der Regel Ersatz zu pflanzen: für jeden angefangenen Meter Stammumfang ein Baum der gleichen oder einer gleichwertigen Art mit mindestens 18 bis 20 Zentimetern Stammumfang[2]. Ein Baum mit 130 Zentimetern Umfang zieht also zwei Ersatzbäume nach sich. Bei mehrstämmigen Bäumen ergibt sich die Zahl aus dem Bescheid. Wächst ein Ersatzbaum nicht an, muss die Pflanzung wiederholt werden. Jeder Ersatzbaum ist selbst geschützt, ganz gleich, wie dünn sein Stamm noch ist[2].
Ist auf dem Grundstück kein Platz für den Ersatz, wird eine Ausgleichszahlung fällig. Sie richtet sich nach dem Preis der Ersatzbäume, auf den die Stadt 100 Prozent aufschlägt. Bei Nadelbäumen rechnet sie mit dem Preis eines Bergahorns[2]. Keinen Ersatz verlangt die Satzung, wenn der Baum wegen Krankheit oder Gefahr fallen musste oder anderen geschützten Bäumen Platz machen sollte[2]. Für einen später gepflanzten Baum dicht am Haus bleibt es dagegen bei der Pflicht zum Ersatz.
Was bestimmt die Kosten einer Baumfällung in Aachen?
Einen Festpreis für eine Baumfällung in Aachen gibt es nicht, weil jeder Baum anders steht. Den größten Unterschied macht die Frage, ob der Baum am Stück fallen darf oder abgetragen werden muss. Dazu kommen Höhe und Stammstärke, die Zufahrt für Bühne oder Kran, der Aufwand für Abtransport und Entsorgung und die Entscheidung, ob der Stubben stehen bleibt, gefräst oder gerodet wird.
Bei einem geschützten Baum kommen Kosten auf Seiten der Stadt hinzu. Der Antrag ist gebührenpflichtig, und nach der Genehmigung fallen in der Regel Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung an[2]. Ein verlässlicher Preis kann erst nach einer Besichtigung des Baumes genannt werden. Baumpflege Herpertz berät dazu kostenlos und unverbindlich vor Ort[1].
Häufige Fragen zur Baumfällung in Aachen
Darf ich in Aachen eine Birke ohne Genehmigung fällen?
Nach der Baumschutzsatzung ist das erlaubt. Birken gehören in Aachen wie Pappeln, Fichten und Lebensbäume zu den Arten, die die Satzung in keiner Größe schützt[2]. Der Artenschutz gilt trotzdem. Brütet ein Vogel im Baum oder nutzt eine Fledermaus eine Höhle, muss die Fällung warten[3]. Die Stadt empfiehlt außerdem, auch im Garten zwischen Oktober und Februar zu fällen[2].
Wie messe ich den Stammumfang für die Aachener Baumschutzsatzung?
Legen Sie ein Maßband einen Meter über dem Stammfuß um den Stamm. Beginnt die Krone schon tiefer, messen Sie direkt unter dem Kronenansatz[2]. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt der einzelne Stamm. Ein Laubbaum ist geschützt, sobald einer seiner Stämme 50 Zentimeter erreicht, ein Nadelbaum ab 60 Zentimetern[2]. Einen gemessenen Durchmesser rechnen Sie mit dem Faktor 3,14 in den Umfang um.
Brauche ich in Aachen eine Genehmigung für einen starken Rückschnitt?
Eine Genehmigung brauchen Sie, wenn der Baum geschützt ist und der Schnitt sein Aussehen verändert oder sein weiteres Wachstum beeinträchtigt, etwa beim Kappen der Krone. Die Stadt verlangt für Eingriffe in Krone und Wurzelbereich geschützter Bäume eine Genehmigung[2]. Übliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sind dagegen ohne Antrag erlaubt[2].
Was gilt, wenn ein Sturm einen geschützten Baum gefährlich gemacht hat?
Droht der Baum akut umzustürzen, darf die Gefahr sofort beseitigt werden. Die Maßnahme muss der Stadt danach unverzüglich angezeigt werden[2]. Fotos vom Zustand vor dem Eingriff helfen, die Gefahr zu belegen. Ist der Baum beschädigt, aber nicht akut gefährlich, gilt der normale Weg mit Antrag vor der Fällung.
Darf ich eine Eibe fällen, wenn kleine Kinder im Garten spielen?
Das ist möglich, die Stadt entscheidet aber im Einzelfall. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat 2008 die Fällung einer geschützten Eibe in einem Aachener Hausgarten bestätigt. Beeren und Nadeln waren für die ein- und dreijährigen Kinder der Familie gefährlich, und auf dem kleinen Grundstück ließ sich die Gefahr nicht anders zumutbar abwenden[4]. Ist die Eibe geschützt, führt auch hier kein Weg am Antrag vorbei.
Was droht, wenn ein geschützter Baum ohne Genehmigung gefällt wird?
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt oder schädigt, handelt ordnungswidrig. Die Stadt Aachen kann dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen[2]. Außerdem muss der Eigentümer den Verlust ausgleichen, durch eine Ersatzpflanzung oder, wenn sie nicht möglich ist, durch eine Ausgleichszahlung[2].
Was kostet eine Baumfällung in Aachen?
Am meisten zählt, ob der Baum am Stück fallen kann oder abgetragen werden muss; dazu kommen Höhe, Technik, Entsorgung und Stubben. Bei geschützten Bäumen fallen außerdem Antragsgebühr und Ersatz an[2]. Baumpflege Herpertz berät kostenlos und unverbindlich vor Ort[1].
Fazit: Baumfällung in Aachen
Vor jeder Baumfällung in Aachen stehen zwei Fragen. Die erste lautet, ob die Satzung den Baum schützt, und sie lässt sich mit einem Maßband und einem Blick auf die Baumart in wenigen Minuten beantworten. Ist der Baum geschützt, führt der Weg über einen schriftlichen Antrag. Ist ein kranker Baum nicht mehr zu erhalten, geht von ihm eine anders nicht abwendbare Gefahr aus oder steht ein später gepflanzter Baum dicht am Haus, muss die Stadt die Ausnahme erteilen. Die zweite Frage ist, wie der Baum sicher herunterkommt, und darüber entscheidet der Platz. Fehlt er, wird der Baum mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran Stück für Stück abgetragen. Baumpflege Herpertz aus Aachen-Laurensberg schätzt beides vor Ort ein und übernimmt die Fällung.


Der Autor
Baumpflege Herpertz - Fachbetrieb für Baumpflege und Baumfällung in Aachen-Laurensberg
Baumpflege Herpertz ist ein familiengeführter Fachbetrieb aus Aachen-Laurensberg mit über 40 Jahren Erfahrung in Baumpflege und Landschaftsgestaltung[1]. Inhaber Lennart Herpertz ist Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung. Sein Team fällt Bäume auch dort, wo es eng wird, und setzt dafür Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne und Fällkran ein. Die RAL-Gütegemeinschaft Baumpflege führt den Betrieb mit dem Gütezeichen Baumfällung. Herpertz ist im Raum Aachen, Düren und Heinsberg bis ins Dreiländereck unterwegs und berät kostenlos und unverbindlich vor Ort[1].
Zum Leistungsspektrum gehören:
- Baumfällungen, auch an schwer zugänglichen Standorten
- Baumpflege und Kronenschnitt nach ZTV-Baumpflege
- Baumkontrolle und Baumgutachten
- Wurzelentfernungen und Neupflanzungen
- Baufeldräumung für Bauvorhaben
- Ökologische Baubegleitung von der Planung bis zur Bauübergabe
- Baumkataster für Kommunen und Unternehmen
- Landschaftsbau und Grünflächenpflege
Baumpflege Herpertz
Inhaber Lennart Herpertz
Karl-Friedrich-Straße 82
52072 Aachen-Laurensberg
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| Telefon: | 0241 173905 |
| E-Mail: | info@baumpflege-herpertz.de |
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Lesen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen:
Quellen
- Baumpflege Herpertz: Startseite und Leistungen, Seilklettertechnik, Karriere, Kontakt, Impressum; RAL-Gütegemeinschaft Baumpflege: Mitgliedsbetrieb Baumpflege Herpertz
- Stadt Aachen: Baumschutz, häufig gestellte Fragen, Baumschutzsatzung vom 14.11.2018 (PDF), Serviceportal, Befreiung oder Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung, Leitfaden ökologische Baubegleitung (PDF), Ratsvorlage zum Landschaftsplan im Außenbereich (2011, PDF)
- Bundesnaturschutzgesetz: § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Pressemitteilung vom 07.02.2008 zum Beschluss vom 30.01.2008, Az. 8 A 90/08

