
Baufeldräumung in Aachen
Eine Baufeldräumung in Aachen gehört in die Monate Oktober bis Februar, wenn auf dem Grundstück Hecken, Sträucher oder Bäume weichen müssen. Vom 1. März bis zum 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken und Gebüsch zu beseitigen und auf Brachen, Wiesen und verwilderten Grundstücken auch Bäume[3]. Wer im Frühjahr oder Sommer bauen will, lässt das Grundstück deshalb im Winter davor roden. Für zulässige Bauvorhaben, bei denen nur geringfügiger Gehölzbewuchs weichen muss, gilt das Verbot nicht[3].
Geschützte Bäume brauchen in Aachen außerdem eine Ausnahme oder Befreiung nach der Baumschutzsatzung, zu jeder Jahreszeit und schriftlich vor der Fällung. Im Bauantrag gehören sie bereits in den amtlichen Lageplan[2]. Geplant wird die Räumung am besten, sobald feststeht, wo Haus, Zufahrt und Lagerflächen liegen sollen.
Was gehört zu einer Baufeldräumung in Aachen?
Zu einer Baufeldräumung in Aachen gehört alles, was vor dem ersten Spatenstich vom Grundstück muss, auf der Baufläche ebenso wie in Baugrube, Zufahrt und Lagerflächen:
- Die Bäume werden gefällt, auf engem Raum Stück für Stück abgetragen oder mit dem Fällkran gehoben.
- Hecken, Sträucher und Brombeergestrüpp werden vollständig entfernt.
- Wurzelstöcke werden gerodet, wo Haus, Zufahrt oder Pflaster entstehen, und gefräst, wo später Rasen oder Beete liegen.
- Stammholz, Astwerk und Wurzeln werden abtransportiert und nach Möglichkeit verwertet.
- Bäume, die stehen bleiben, und die Bäume des Nachbarn werden während der Räumung geschützt.
- Geschützte Bäume brauchen vorher eine Ausnahme oder Befreiung nach der Aachener Baumschutzsatzung[2].
Bei einer Baufeldräumung in Aachen übernimmt Baumpflege Herpertz Fällung, Rodung, Fräsen und Abtransport, auch bei vielen Bäumen auf einmal und bei Großbäumen auf engem Raum[1].
Wo werden Wurzelstöcke gerodet und wo gefräst?
Unter Haus, Garage, Zufahrt und Pflaster sollte kein Holz im Boden bleiben: Verrottet es, entstehen Hohlräume, und der Boden darüber sackt nach. Deshalb werden die Wurzelstöcke dort gerodet, also samt Wurzeln ausgegraben. Wo Rasen oder Beete angelegt werden, reicht es meist, den Stubben unter die Erdoberfläche zu fräsen. In der Nähe von Bäumen, die stehen bleiben, ist das Fräsen ebenfalls die schonendere Wahl: Beim Roden wird mehr Boden bewegt, und dabei können Wurzeln des bleibenden Baums reißen.
Wann darf ein Baufeld in Aachen geräumt werden?
Ein Baufeld mit Hecken, Sträuchern oder Bäumen darf in Aachen vom 1. Oktober bis zum 28. Februar geräumt werden, in Schaltjahren bis zum 29. Februar. In der übrigen Zeit verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Bäume, Hecken und Gebüsch abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; erlaubt sind dann nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Ausgenommen sind Bäume, die im Wald, auf einer Kurzumtriebsplantage oder auf einer gärtnerisch genutzten Fläche stehen[3]. Gärtnerisch genutzt sind nicht nur Haus- und Kleingärten, sondern zum Beispiel auch Grünanlagen, Friedhöfe und Rasensportanlagen; für Hecken und Gebüsch gilt das Verbot auch dort[4]. Wie streng die Regel ein Grundstück trifft, hängt deshalb davon ab, was darauf wächst und wie die Fläche bisher genutzt wurde.
| Bewuchs auf dem Baufeld | Was von März bis September gilt | Was außerdem gilt |
|---|---|---|
| Hecken, Sträucher und Brombeeren | Hecken, Sträucher und Gebüsch dürfen vom 1. März bis 30. September nicht beseitigt werden, auch nicht im Hausgarten. | Für ein zulässiges Bauvorhaben gilt das Verbot nicht, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs weichen muss. |
| Bäume in Gärten, Grünanlagen und auf anderen gärtnerisch genutzten Flächen | Bäume in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Friedhöfen und Rasensportanlagen sind vom Fällverbot zwischen März und September ausgenommen. | Geschützte Bäume brauchen in Aachen trotzdem eine Ausnahme oder Befreiung nach der Baumschutzsatzung. |
| Bäume auf Brachen, Wiesen und verwilderten Grundstücken | Bäume auf Brachen, Wiesen und verwilderten Grundstücken dürfen vom 1. März bis 30. September nicht gefällt werden. | Muss für ein zulässiges Bauvorhaben nur geringfügiger Bewuchs weichen, entfällt das Verbot; im Zweifel klärt das die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Aachen. |
| Bäume im Wald oder auf Kurzumtriebsplantagen | Für Bäume im Wald und auf Kurzumtriebsplantagen gilt das Fällverbot zwischen März und September nicht. | Wald darf grundsätzlich nur mit Genehmigung gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. In Nordrhein-Westfalen bestehen Ausnahmen, etwa wenn ein Bebauungsplan bereits eine andere Nutzung vorsieht. Die Aachener Baumschutzsatzung gilt für Waldbäume nicht. |
| Bäume mit Höhlen oder Horsten | Bäume mit Höhlen oder Horsten, die Tiere als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen, sind das ganze Jahr geschützt, auch wenn Höhle oder Horst gerade leer ist. | Vor jeder Räumung werden Bäume und Hecken auf Nester, Höhlen und Fledermausquartiere geprüft. |
Quellen: Bundesnaturschutzgesetz und Bundeswaldgesetz[3], Umweltministerium Nordrhein-Westfalen[4], Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen[5], Stadt Aachen[2]
Was geringfügiger Bewuchs ist, legt das Gesetz nicht fest. Wer sich darauf stützen will oder aus anderen Gründen in der Schonzeit räumen muss, klärt das vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aachen. Sie prüft den Artenschutz und erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Ausnahmen oder Befreiungen[2].
Warum wird vor jeder Räumung nach Tieren gesucht?

Anders als das Verbot von März bis September gilt der Artenschutz das ganze Jahr[4]. Bäume und Hecken werden deshalb unmittelbar vor der Räumung auf Nester, Höhlen, Horste und Fledermausquartiere abgesucht, auch im Winter. Höhlen und Horste, die Tiere immer wieder als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nutzen, sind auch dann geschützt, wenn sie gerade leer sind[4]. Findet sich ein besetztes Nest oder eine solche Stätte, bleibt das Gehölz vorerst stehen, und das weitere Vorgehen wird mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt[2].
Bis wann muss Ihr Baufeld in Aachen geräumt sein?
Der Räumplaner rechnet für eine Baufeldräumung in Aachen vom geplanten Baubeginn rückwärts. Er zeigt, in welchem Zeitraum das Baufeld frei werden muss, wie viel Zeit ab heute bleibt und was vorher zu klären ist. Ein Beispiel: Wer im Mai 2027 bauen will und Hecken oder Sträucher auf dem Baufeld hat, muss bis zum 28. Februar 2027 geräumt haben[3].
Räumplaner Aachen
Vom Baubeginn rückwärts gerechnet: bis wann das Baufeld frei sein muss und was vorher zu klären ist.
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Der Räumplaner ordnet ein. Er ersetzt keinen Bescheid und keine Auskunft der Stadt Aachen.
Was verlangt die Aachener Baumschutzsatzung bei Bauvorhaben?

Wer in Aachen eine Baugenehmigung oder einen Vorbescheid beantragt, muss die geschützten Bäume auf dem Grundstück maßstäblich in den amtlichen Lageplan eintragen, mit Standort, Art, Höhe, Kronentraufbereich und Stammumfang. Ragen Kronen geschützter Bäume vom Nachbargrundstück herüber, gehören auch sie in den Plan. Wer diese Angaben weglässt, handelt ordnungswidrig[2]. Welche Bäume die Satzung schützt, zeigt der Fäll-Check im Ratgeber Baumfällung in Aachen.
Steht ein geschützter Baum dort, wo gebaut werden soll, entscheidet die Stadt auf Antrag. Würde der Baumschutz eine zulässige Bebauung über das zumutbare Maß hinaus verhindern oder einschränken, muss sie eine Ausnahme erteilen. Wäre die Bebauung nur unter wesentlichen Erschwernissen möglich, kann sie eine Befreiung erteilen. Den Antrag stellt der Eigentümer oder ein anderer dinglich Berechtigter, etwa ein Erbbauberechtigter, schriftlich und vor der Fällung beim Fachbereich Klima und Umwelt, mit einem amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500. Für Ausnahme und Befreiung erhebt die Stadt Gebühren[2].
Für Bäume, die einem Bau weichen, verlangt die Satzung Ersatz. Ohne Ersatz geht es nur, wenn ein Baum gefährlich oder krank war, anderen geschützten Bäumen Platz macht oder das Allgemeinwohl die Fällung erfordert[2]. Wie viele Ersatzbäume fällig werden und wie die Ausgleichszahlung berechnet wird, erklärt der Ratgeber Baumfällung in Aachen. Bauherren legen die Ersatzbäume am besten gleich in die Planung des neuen Gartens, denn für jeden Ersatzbaum, der dort Platz findet, entfällt die Ausgleichszahlung. Sind mehrere Bäume verschiedener Art zu ersetzen und ist nur für einen Teil Platz, entscheidet der Eigentümer vor dem Bescheid, für welche er pflanzt und für welche er zahlt[2].
Wie läuft eine Baufeldräumung in Aachen ab?
Säge und Bagger kommen bei einer Baufeldräumung in Aachen erst zum Schluss. Davor stehen die Bestandsaufnahme, die Genehmigungen und die Kontrolle auf Tiere.
- Beim Ortstermin wird erfasst, was auf dem Grundstück wächst: jeder Baum mit Art, Stammumfang, Höhe und Krone, dazu Hecken, Sträucher und die Nachbarbäume an der Grenze. Diese Aufnahme liefert auch die Angaben für den Lageplan des Bauantrags[2]. Baumpflege Herpertz berät dazu vor Ort und erstellt ein unverbindliches Angebot[1].
- Anhand des Bauplans wird entschieden, welche Gehölze für Haus, Baugrube, Zufahrt und Lagerflächen weichen und welche stehen bleiben. Dabei wird auch festgelegt, wo später die Ersatzbäume stehen sollen.
- Für geschützte Bäume wird vor der Fällung die Ausnahme oder Befreiung beantragt. Soll in der Schonzeit geräumt werden, kommt die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde hinzu. Fragen zum Baumschutz beantwortet auch die Bauberatung des Fachbereichs Umwelt im BauService der Stadt in der Lagerhausstraße 20[2].
- Unmittelbar vor der Räumung werden Bäume und Hecken auf Nester, Höhlen und Fledermausquartiere kontrolliert[4].
- Im Winterfenster werden die Bäume gefällt, auf engem Raum Stück für Stück abgetragen oder mit dem Fällkran gehoben. Das Astwerk wird gehäckselt, das Stammholz abgefahren, und die Wurzelstöcke werden gerodet oder gefräst[1].
- Am Ende ist das Baufeld frei und bereit für die Bauausführung, und die anfallenden Rohstoffe sind verwertet oder entsorgt[1].
Wie überstehen Bäume, die bleiben sollen, die Räumung?
Bäume, die stehen bleiben, nehmen bei einer Räumung vor allem an den Wurzeln Schaden. Die Aachener Satzung wertet auch Abgrabungen, Ausschachtungen, Aufschüttungen und Befestigungen im Bereich unter der Krone und an den Wurzeln als Schädigung eines geschützten Baums, ebenso dort gelagerte Öle oder andere schädliche Stoffe. Für die Bäume des Nachbarn gilt das genauso: Gefährden Arbeiten auf dem Baugrundstück geschützte Bäume nebenan, kann die Stadt Schutzmaßnahmen anordnen[2].
In der Praxis wird der Bereich unter der Krone abgesperrt, bevor die Maschinen kommen, damit dort weder gefahren noch Material abgestellt wird. Bäume fallen so, dass nichts in die Krone des Nachbarbaums schlägt, und Wurzelstöcke in seiner Nähe werden eher gefräst als gerodet. Baumpflege Herpertz achtet bei der Baufeldräumung auf angrenzende Gebäude und auf die Bäume, die auf dem Grundstück bleiben sollen[1].
Mit der Räumung endet der Schutz nicht. Im Einzelfall macht die Stadt eine ökologische Baubegleitung zur Auflage der Baugenehmigung, damit geschützte Bäume auch die Bauzeit überstehen[2]. Wie sie abläuft, beschreibt der Ratgeber Ökologische Baubegleitung in Aachen.
Was bestimmt die Kosten einer Baufeldräumung in Aachen?

Einen Pauschalpreis für eine Baufeldräumung in Aachen gibt es nicht, weil kein Grundstück wie das andere bewachsen ist. Den Aufwand bestimmen vor allem die Zahl und Größe der Bäume, die Menge an Hecken und Gestrüpp, die Frage, ob Wurzelstöcke gerodet oder gefräst werden, und der Abtransport mit Verwertung oder Entsorgung. Teurer wird es, wo der Platz fehlt: Ein Großbaum zwischen Haus und Grundstücksgrenze muss Stück für Stück abgetragen oder mit dem Kran gehoben werden.
Bei geschützten Bäumen kommen die Gebühr der Stadt für Ausnahme oder Befreiung und die Kosten für Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung hinzu[2]. Wer die Ersatzbäume auf dem eigenen Grundstück pflanzen kann, vermeidet die Zahlung.
Baumpflege Herpertz schätzt die anfallenden Mengen vorab genau ein und plant danach Maschinen, Personal und Transport. So sinkt der Aufwand, und der vereinbarte Zeit- und Kostenrahmen hält[1].
Häufige Fragen zur Baufeldräumung in Aachen
Muss ich in Aachen Bäume schon im Bauantrag angeben?
Ja, wenn die Baumschutzsatzung sie schützt. Wer eine Baugenehmigung oder einen Vorbescheid beantragt, trägt alle geschützten Bäume mit Standort, Art, Höhe, Krone und Stammumfang maßstäblich in den amtlichen Lageplan ein. Auch die Kronen geschützter Nachbarbäume, die über das Baugrundstück ragen, gehören hinein[2].
Darf ich ein Baugrundstück in Aachen im Sommer roden, wenn der Baubeginn drängt?
In der Regel nicht: Hecken, Sträucher und Gebüsch dürfen vom 1. März bis 30. September nicht beseitigt werden, ebenso Bäume außerhalb von Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzten Flächen[3]. Bäume in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Friedhöfen und Rasensportanlagen nimmt das Gesetz damit aus, Hecken und Gebüsch dort nicht[4]. Für ein zulässiges Bauvorhaben entfällt das Verbot, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs weichen muss[3]. Sonst führt der Weg über die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Aachen, die im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen erteilen kann[2]. Ohne ihre Zustimmung wird im Winter geräumt oder der Baubeginn verschoben.
Darf ich geschützte Bäume fällen, sobald die Baugenehmigung vorliegt?
Nur, wenn mit ihr auch die Ausnahme oder Befreiung nach der Baumschutzsatzung erteilt ist, denn die Satzung verlangt diese Erlaubnis schriftlich und vor der Fällung[2]. Prüfen Sie deshalb den Bescheid und stellen Sie sonst vor der Räumung den Antrag beim Fachbereich Klima und Umwelt. Das gilt auch, wenn ein Wohnhaus im Gebiet eines Bebauungsplans genehmigungsfrei gebaut wird und gar keine Baugenehmigung ergeht[2]. Die Schonzeit von März bis September kommt hinzu[3].
Was gilt in Aachen für den Baum des Nachbarn an der Grundstücksgrenze?
Ist er geschützt, gilt die Baumschutzsatzung auch für ihn. Abgrabungen, Aufschüttungen oder Befestigungen in seinem Wurzelbereich können als Schädigung zählen, und die Stadt kann Schutzmaßnahmen anordnen. Ragt seine Krone über Ihr Grundstück, gehört sie in den Lageplan des Bauantrags. Die Fällung beantragen kann nur der Eigentümer des Nachbargrundstücks oder wer daran ein anderes dingliches Recht hat, etwa ein Erbbaurecht[2].
Brauche ich in Aachen für Brombeeren und Gestrüpp auf dem Baugrundstück eine Genehmigung?
Nach der Baumschutzsatzung nicht, denn sie schützt nur Bäume[2]. Die Schonzeit von März bis September gilt aber auch für Gebüsch und andere Gehölze, und zwar auch im Hausgarten[4]. Brombeergestrüpp wird deshalb ebenfalls zwischen Oktober und Februar entfernt. Weil im Dickicht oft Vögel brüten, wird auch hier vorher nach Nestern geschaut.
Was passiert mit Holz und Wurzeln vom Baufeld?
Das Stammholz wird abgefahren, Astwerk und Wurzeln werden zerkleinert. Baumpflege Herpertz bereitet die anfallenden Rohstoffe auf, führt sie, wo es möglich ist, einer Verwertung zu und entsorgt die übrige Biomasse[1]. Wer Stammholz als Brennholz behalten möchte, spricht das am besten schon beim Ortstermin an.
Fazit: Baufeldräumung in Aachen
Bei einer Baufeldräumung in Aachen entscheidet der Kalender mit. Hecken und Sträucher müssen zwischen Oktober und Februar weichen, also im Winter vor dem Baubeginn, und für Bäume auf Brachen, Wiesen und verwilderten Grundstücken gilt dasselbe. Geschützte Bäume gehören in den Lageplan des Bauantrags, brauchen vor der Fällung eine schriftliche Ausnahme oder Befreiung und ziehen Ersatz nach sich, wenn sie für den Bau fallen. Bäume, die bleiben, brauchen Schutz im Wurzelbereich, auch die des Nachbarn. Wer die Räumung plant, sobald die Lage des Hauses feststeht, verliert keine Bausaison. Baumpflege Herpertz aus Aachen-Laurensberg nimmt den Bestand vor Ort auf, räumt das Baufeld und übergibt es bereit für den Bau.

Der Autor
Baumpflege Herpertz: Fachbetrieb für Baumpflege und Baufeldräumung in Aachen-Laurensberg
Baumpflege Herpertz ist ein familiengeführter Fachbetrieb aus Aachen-Laurensberg mit über 40 Jahren Erfahrung in Baumpflege und Landschaftsgestaltung[1]. Inhaber Lennart Herpertz ist Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung. Steht ein Bauvorhaben an, ist sein Team als Erstes auf der Baustelle: Es fällt die Bäume, rodet Wurzelstöcke oder fräst Stubben aus und fährt das Material vollständig ab, auch bei großen Stückzahlen und bei Großbäumen auf engem Raum. Gut geschulte Mitarbeiter, Fällkran, Hubarbeitsbühne und Seilklettertechnik machen das möglich. Angrenzende Gebäude und Bäume, die stehen bleiben sollen, behält das Team dabei im Blick. In der eigenen Baumschule zieht der Betrieb Bäume für gewerbliche Kunden wie Bauträger und Kommunen heran, und Neupflanzungen gehören ebenfalls zum Angebot. Die RAL-Gütegemeinschaft Baumpflege führt Herpertz mit dem Gütezeichen Baumfällung.
Der Betrieb ist im Großraum Aachen, Düren und Heinsberg bis ins Dreiländereck unterwegs und berät kostenlos und unverbindlich vor Ort[1].
Zum Leistungsspektrum gehören:
- Baufeldräumung mit Fällung, Rodung, Stubbenfräsen und Abtransport
- Baumfällung, auch an schwer zugänglichen Standorten mit Seilklettertechnik
- Ökologische Baubegleitung von der Planung bis zur Bauübergabe
- Baumpflege und Kronenschnitt nach ZTV-Baumpflege
- Baumkontrolle und Baumgutachten
- Wurzelentfernungen und Neupflanzungen
- Eigene Baumschule für gewerbliche Kunden
- Baumkataster für Kommunen und Unternehmen
- Landschaftsbau und Grünflächenpflege
Baumpflege Herpertz
Inhaber Lennart Herpertz
Karl-Friedrich-Straße 82
52072 Aachen-Laurensberg
Route mit Google Maps öffnen
| Telefon: | 0241 173905 |
| E-Mail: | info@baumpflege-herpertz.de |
| Website: | www.baumpflege-herpertz.de |
| Instagram: | baumpflegeherpertz |
Lesen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen:
Quellen
- Baumpflege Herpertz: Baufeldräumung, Startseite mit Leistungsübersicht, Karriere und Impressum; RAL-Gütegemeinschaft Baumpflege: Mitgliedsbetrieb Baumpflege Herpertz
- Stadt Aachen: Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) vom 14.11.2018, Leitfaden ökologische Baubegleitung, Bauanträge und Bauberatung mit dem Lexikon „Bauen von A–Z“; Serviceportal: Untere Naturschutzbehörde und Artenschutz
- Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz, § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Bundeswaldgesetz, § 9 Erhaltung des Waldes
- Umweltministerium Nordrhein-Westfalen: Gehölzpflege: Nicht alles ist erlaubt!
- Landesrecht Nordrhein-Westfalen: Landesforstgesetz (LFoG), § 39 Umwandlung und § 43 Ausnahmen

