Baumfällung in Alsdorf

Baumfällung in Alsdorf

Eine Baumfällung in Alsdorf hat ihre Tücken. Dabei geht es sowohl um Ihre Sicherheit als auch um Naturschutz und Genehmigungen. Experten raten, nicht einfach Hand anzulegen und den Baum auf das Geratewohl zu fällen, denn das kann im Nachhinein teuer werden. Wenden Sie sich stattdessen lieber an eine Fachfirma, erkundigen Sie sich dort nach den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und ob man den betreffenden Baum überhaupt fällen darf. Vielleicht sind Sie sogar gesetzlich gefordert, tätig zu werden, weil ein kranker Baum auf Ihrem Grundstück umzustürzen droht: Das alles kann nur ein Fachmann beurteilen.

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Muss eine Baumfällung in Alsdorf beantragt werden?

Kümmern wir uns zuerst um die Frage, die Ihnen wahrscheinlich am meisten unter den Nägeln brennt: Muss eine Baumfällung in Alsdorf beantragt werden? Die Genehmigungspflicht beginnt in der Regel ab einem bestimmten Stammdurchmesser, den die jeweilige Kommune für ihr Gebiet festlegt. Das heißt, dass in München andere Regeln gelten als in Aurich – und die Baumfällung in Alsdorf anderen Gesetzen unterliegt als in Berlin. In manchen Orten wird der Durchmesser in einer speziellen Höhe gemessen, in anderen gelten sehr strenge Gesetze, sodass kaum ein Baum genehmigungsfrei zu fällen ist. Was genau bei Ihnen gilt, steht in der kommunalen Baumschutzverordnung.

Welche Behörde ist für die Genehmigung einer Baumfällung in Alsdorf zuständig?

Wohin muss ich mich wenden: Welche Behörde ist für die Genehmigung einer Baumfällung in Alsdorf zuständig? Kontaktieren Sie das Alsdorfer Amt für Planung und Umwelt, die dortigen Mitarbeitern geben Ihnen Auskunft zu den kommunalen Vorschriften und informieren Sie auch über die Genehmigungsgebühr. Nach Antragstellung folgt meistens ein Vor-Ort-Termin mit Besichtigung, falls kein aussagekräftiges Fotomaterial vorliegt.

Frisch ans Werk! Wie ist der Ablauf bei einer Baumfällung?

Jetzt geht es tatkräftig ans Werk: Einen Baum fällen in Alsdorf, das bedeutet, planvoll und versiert vorzugehen, wenn Sie dabei niemanden gefährden möchten.

So läuft eine fachmännische Baumfällung ab:

  • Gründliche Überprüfung des Baums (Krankheiten, Wuchs, Schäden)
  • Planung der Baumfällaktion (Fälltechnik, Fällrichtung, Fluchtwege)
  • Absperrmaßnahmen ergreifen (Schilder, Absperrbänder, Zäune)
  • Entlastung des Baumstamms (Absägen aller oder nur bestimmter Äste)
  • Baumfällung in Alsdorf (Fällen des Stamms, evtl. vorher Kürzung)
  • Aufsammeln und Entsorgung des Grünabfalls

Richtiger Zeitpunkt: Dürfen Bäume das ganze Jahr gefällt werden?

Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter: Dürfen Bäume das ganze Jahr gefällt werden? Nein, eine Baumfällung in Alsdorf ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Sie vom 1. Oktober bis 28./29. Februar einen Baum fällen in Alsdorf, vom 1. März bis 30. September nur in genehmigten Ausnahmefällen. Wenn der betreffende Baum zum Beispiel so stark beschädigt ist, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, werden Sie gewiss ein Ausnahmegenehmigung erhalten. Andersherum dürfen Sie eine Baumfällung in Alsdorf in der freigegebenen Zeit nicht vornehmen, wenn Vögel das Geäst aktiv zum Nisten nutzen. Klären Sie Ihren Fall mit einem Fachunternehmen und der zuständigen Behörde.

Selbst angepackt: Kann ein Baum von einer Privatperson gefällt werden?

Eigenhändig einen Baum fällen in Alsdorf kostet mich weniger, so denken Sie vielleicht. Doch die Eigenarbeit hat wie immer auch ihre Schattenseiten, sonst gäbe es keine Fachfirmen für Baumfällarbeiten. Im schlimmsten Fall kostet Sie eine schiefgelaufene Baumfällung sogar deutlich mehr als die professionelle Dienstleistung, aufgrund von Strafgeldern und eventuellen Schadensersatzzahlungen.

Baumkletterer sägt Ast eines Baumes ab in Alsdorf

Darum sollten Bäume nicht von einer Privatperson gefällt werden:

  • Ausgebildete Experten wissen genau, wie es geht
  • Die Fachleute nutzen ihren reichen Erfahrungsschatz
  • Sie halten alles nötige Equipment für jede Baumgröße bereit
  • Auch das passende Fahrzeug für den Abtransport ist vorhanden
  • Die Baustellenabsicherung funktioniert reibungslos
  • Als Privatmensch riskieren Sie Verletzungen / Strafen
  • Eine professionelle Baumfällung vom Gärtner ist immer versichert

Theoretisch können und dürfen Sie bei einer Baumfällung in Alsdorf also selbst tätig werden. Doch riskante Arbeiten mit der Kettensäge, womöglich von einer Leiter oder Arbeitsbühne aus, sind etwas für ausgebildete Spezialisten mit entsprechender Schutzausrüstung.

Der Preis für die Arbeit: Was kostet eine Baumfällung in Alsdorf?

Ganz kostenlos ist eine Baumfällung wahrscheinlich nie. Selbst, wenn Sie eigenhändig anpacken, müssen Sie gewiss Mietgebühren für Ihre Geräte zahlen, die Genehmigungsgebühr überweisen und für Schutzausrüstung sorgen. Wer eine Fachfirma zum Baum Fällen Alsdorf bestellt, zahlt für die eigene Sicherheit etwas mehr – und darf komfortabel von weitem zuschauen, wie der Baum allmählich weicht.

Die Kosten für eine Baumfällung sind von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Eigenarbeit oder Fachfirma
  • Gebührenordnung Ihrer Gemeinde
  • Größe und Wuchs des Baumes
  • Menge der zu fällenden Bäume
  • Mit oder ohne Wurzelbeseitigung
  • Evtl. Zusatzkosten für schwere Geräte
  • Art und Umfang der Absicherungsmaßnahmen
  • Kosten für den Abtransport

Behalten Sie im Hinterkopf: Wer gegen die Baumschutzverordnung verstößt oder andere Schutzbestimmungen missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 50.000 Euro rechnen. Meist ist die Summe deutlich höher als der Preis für eine fachkundige Baumfällung.

Mitarbeiter eines GaLaBau Betriebes fällt einen Baum in Alsdorf

Welche Sicherungsmaßnahmen müssen bei einer Baumfällung beachtet werden?

In den vorherigen Absätzen war viel von Sicherheit die Rede, zum Abschluss möchten wir an dieser Stelle konkret werden: Welche Sicherungsmaßnahmen müssen bei einer Baumfällung beachtet werden? Zuerst einmal sind Sie verpflichtet, den kompletten Gefahrenbereich weiträumig abzusperren. Achten Sie darauf, dass sich keine unbefugten Personen in der abgesperrten Zone aufhalten. Sorgen Sie auch dafür, dass keine Sachschäden entstehen, indem Sie zum Beispiel den Stamm auf eine freie Fläche fallenlassen und nicht auf Nachbars Gartenhaus.

Sämtliche Helfer sollten eine vollständige Schutzausrüstung tragen, angefangen bei der Schnittschutzhose über den Schutzhelm mit Visier und den Gehörschutz bis hin zu den Sicherheitsschuhen und den Arbeitshandschuhen. Wer Maschinen bedient, sollte sich unbedingt damit auskennen, also über ausgedehntes Wissen und Erfahrung verfügen.

Bei privaten Baumfällarbeiten geht öfter mal der sprichwörtliche Schuss nach hinten los, Äste beschädigen eine Dachrinne, einen Gartenzaun oder ein parkendes Auto. Denken Sie daran, dass eine Fachfirma entsprechend versichert ist und Sie so den Schadensersatz nicht selbst leisten müssen. Normalerweise aber kommt erst gar kein Ärger auf, wenn echte Experten am Zuge sind.

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Garten- & Landschaftsbau Gebr. Martin in Baesweiler - seit 1977

Durch unsere große und langjährige Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihr Paradies zu schaffen. Sei es die Neugestaltung Ihres Gartens, die Fällung eines Baumes oder die Pflege Ihres Rasens.

Hier ein Auszug unserer Leistungen:

  • Baumfällarbeiten (auch Risikofällungen)
  • Rodungsarbeiten
  • Seilklettertechnik
  • Neugestaltung
  • Umgestaltung
  • Wege-, Terrassen- und Pflasterarbeiten
  • Fachgerechte Baum- und Gehölzschnitte
  • Zaunarbeiten
  • Gestaltung von Teichanlagen und Bachläufen

Wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Ihr Projekt.


Garten- & Landschaftsbau Gebr. Martin

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52499 Baesweiler

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Redaktion: Kai Kruel