Welche Behörde ist für die Genehmigung einer Baumfällung in Alsdorf zuständig?
Wohin muss ich mich wenden: Welche Behörde ist für die Genehmigung einer Baumfällung in Alsdorf zuständig? Kontaktieren Sie das Alsdorfer Amt für Planung und Umwelt, die dortigen Mitarbeitern geben Ihnen Auskunft zu den kommunalen Vorschriften und informieren Sie auch über die Genehmigungsgebühr. Nach Antragstellung folgt meistens ein Vor-Ort-Termin mit Besichtigung, falls kein aussagekräftiges Fotomaterial vorliegt.
Frisch ans Werk! Wie ist der Ablauf bei einer Baumfällung?
Jetzt geht es tatkräftig ans Werk: Einen Baum fällen in Alsdorf, das bedeutet, planvoll und versiert vorzugehen, wenn Sie dabei niemanden gefährden möchten.
So läuft eine fachmännische Baumfällung ab:
- Gründliche Überprüfung des Baums (Krankheiten, Wuchs, Schäden)
- Planung der Baumfällaktion (Fälltechnik, Fällrichtung, Fluchtwege)
- Absperrmaßnahmen ergreifen (Schilder, Absperrbänder, Zäune)
- Entlastung des Baumstamms (Absägen aller oder nur bestimmter Äste)
- Baumfällung in Alsdorf (Fällen des Stamms, evtl. vorher Kürzung)
- Aufsammeln und Entsorgung des Grünabfalls
Richtiger Zeitpunkt: Dürfen Bäume das ganze Jahr gefällt werden?
Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter: Dürfen Bäume das ganze Jahr gefällt werden? Nein, eine Baumfällung in Alsdorf ist nur in einem bestimmten Zeitraum möglich. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Sie vom 1. Oktober bis 28./29. Februar einen Baum fällen in Alsdorf, vom 1. März bis 30. September nur in genehmigten Ausnahmefällen. Wenn der betreffende Baum zum Beispiel so stark beschädigt ist, dass von ihm eine Gefahr ausgeht, werden Sie gewiss ein Ausnahmegenehmigung erhalten. Andersherum dürfen Sie eine Baumfällung in Alsdorf in der freigegebenen Zeit nicht vornehmen, wenn Vögel das Geäst aktiv zum Nisten nutzen. Klären Sie Ihren Fall mit einem Fachunternehmen und der zuständigen Behörde.
Selbst angepackt: Kann ein Baum von einer Privatperson gefällt werden?
Eigenhändig einen Baum fällen in Alsdorf kostet mich weniger, so denken Sie vielleicht. Doch die Eigenarbeit hat wie immer auch ihre Schattenseiten, sonst gäbe es keine Fachfirmen für Baumfällarbeiten. Im schlimmsten Fall kostet Sie eine schiefgelaufene Baumfällung sogar deutlich mehr als die professionelle Dienstleistung, aufgrund von Strafgeldern und eventuellen Schadensersatzzahlungen.
Darum sollten Bäume nicht von einer Privatperson gefällt werden:
- Ausgebildete Experten wissen genau, wie es geht
- Die Fachleute nutzen ihren reichen Erfahrungsschatz
- Sie halten alles nötige Equipment für jede Baumgröße bereit
- Auch das passende Fahrzeug für den Abtransport ist vorhanden
- Die Baustellenabsicherung funktioniert reibungslos
- Als Privatmensch riskieren Sie Verletzungen / Strafen
- Eine professionelle Baumfällung vom Gärtner ist immer versichert
Theoretisch können und dürfen Sie bei einer Baumfällung in Alsdorf also selbst tätig werden. Doch riskante Arbeiten mit der Kettensäge, womöglich von einer Leiter oder Arbeitsbühne aus, sind etwas für ausgebildete Spezialisten mit entsprechender Schutzausrüstung.
Der Preis für die Arbeit: Was kostet eine Baumfällung in Alsdorf?
Ganz kostenlos ist eine Baumfällung wahrscheinlich nie. Selbst, wenn Sie eigenhändig anpacken, müssen Sie gewiss Mietgebühren für Ihre Geräte zahlen, die Genehmigungsgebühr überweisen und für Schutzausrüstung sorgen. Wer eine Fachfirma zum Baum Fällen Alsdorf bestellt, zahlt für die eigene Sicherheit etwas mehr – und darf komfortabel von weitem zuschauen, wie der Baum allmählich weicht.
Die Kosten für eine Baumfällung sind von den folgenden Faktoren abhängig:
- Eigenarbeit oder Fachfirma
- Gebührenordnung Ihrer Gemeinde
- Größe und Wuchs des Baumes
- Menge der zu fällenden Bäume
- Mit oder ohne Wurzelbeseitigung
- Evtl. Zusatzkosten für schwere Geräte
- Art und Umfang der Absicherungsmaßnahmen
- Kosten für den Abtransport
Behalten Sie im Hinterkopf: Wer gegen die Baumschutzverordnung verstößt oder andere Schutzbestimmungen missachtet, muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 50.000 Euro rechnen. Meist ist die Summe deutlich höher als der Preis für eine fachkundige Baumfällung.
Welche Sicherungsmaßnahmen müssen bei einer Baumfällung beachtet werden?
In den vorherigen Absätzen war viel von Sicherheit die Rede, zum Abschluss möchten wir an dieser Stelle konkret werden: Welche Sicherungsmaßnahmen müssen bei einer Baumfällung beachtet werden? Zuerst einmal sind Sie verpflichtet, den kompletten Gefahrenbereich weiträumig abzusperren. Achten Sie darauf, dass sich keine unbefugten Personen in der abgesperrten Zone aufhalten. Sorgen Sie auch dafür, dass keine Sachschäden entstehen, indem Sie zum Beispiel den Stamm auf eine freie Fläche fallenlassen und nicht auf Nachbars Gartenhaus.
Sämtliche Helfer sollten eine vollständige Schutzausrüstung tragen, angefangen bei der Schnittschutzhose über den Schutzhelm mit Visier und den Gehörschutz bis hin zu den Sicherheitsschuhen und den Arbeitshandschuhen. Wer Maschinen bedient, sollte sich unbedingt damit auskennen, also über ausgedehntes Wissen und Erfahrung verfügen.
Bei privaten Baumfällarbeiten geht öfter mal der sprichwörtliche Schuss nach hinten los, Äste beschädigen eine Dachrinne, einen Gartenzaun oder ein parkendes Auto. Denken Sie daran, dass eine Fachfirma entsprechend versichert ist und Sie so den Schadensersatz nicht selbst leisten müssen. Normalerweise aber kommt erst gar kein Ärger auf, wenn echte Experten am Zuge sind.