Die gesetzliche Erbfolge ist in Deutschland im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Erben sind grundsätzlich der Ehepartner und die Nachkommen des Erblassers. Hat der Erbe keine Nachkommen, erben die Eltern oder deren Nachkommen. Viele Streitfälle mit Bezug auf das Erbrecht in Aachen beziehen sich darauf, dass der Verstorbene in einem Testament bestimmte gesetzliche Erben von der Erbschaft ausgeschlossen hat. Das Erbrecht in Aachen sieht diese Möglichkeit vor, denn es besteht in Deutschland Testierfreiheit. Denjenigen, die von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, steht in der Regel dann jedoch ein Anspruch gegen die Erben zu.
Auch ein Erbstreit in Aachen ist nicht selten. Je mehr Erben vorhanden sind, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Streitigkeiten kommt. Zuständig für Fälle zum Erbrecht in Aachen ist grundsätzlich immer das Amtsgericht, in dem der Erblasser zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte. Doch es gibt viele Möglichkeiten, Lösungen im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu finden. Erfahrene Spezialisten für Erbrecht Aachen können dann verschiedene Lösungsansätze anbieten:
- Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, kann eine Erbengemeinschaft im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Auszahlungen, Teilungsversteigerungen oder der Verkauf von Erbteilen können hierfür den Weg ebnen.
- Sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft mit dem Testamentsvollstrecker nicht einverstanden, können sie einen Antrag auf dessen Entlassung stellen.
- Oft empfiehlt sich die Einsetzung eines Mediators, um eine Lösung zu finden, die den Interessen aller Betroffenen entspricht.
Übrigens: Der Erblasser kann bereits in seinem Testament Vorkehrungen treffen, um einen Streit mit Bezug zum Erbrecht in Aachen von vornherein auszuschließen. Auch hierfür stellen die Rechtsanwälte in Aachen ihre Erfahrung und ihr Fachwissen zur Verfügung.
Die Probleme des Erbrechts in Aachen sind in der Praxis vielfältig. Sie werden nicht nur durch deutsche Gesetze bestimmt. Bei einem Auslandsbezug sind auch EU-Bestimmungen zu beachten. Hat der Verstorbene zum Beispiel kein Testament hinterlassen, bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Staat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Aufgrund der Anwendung von ausländischen Rechtsnormen kann es im Einzelfall zu komplizierten Konstellationen kommen. Oft treffen sich entfernte Verwandte zum ersten Mal, wenn sie Teil einer Erbengemeinschaft geworden sind.
Damit unerwünschte Ergebnisse einer gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden, kann der Erblasser in einem Testament – oder in einem Erbvertrag – viele Details im Einzelnen regeln. Das Gesetz stellt zwar Rahmenbedingungen auf, aber letztlich ist vor allem bei Streitfragen der Wille des Erblassers maßgeblich. Ein Testament muss eigenhändig erstellt werden. Wichtig dabei ist, dass dieses komplett mit der Hand geschrieben werden muss, um gültig zu sein. Eine andere Möglichkeit im Erbrecht in Aachen ist es, ein Testament notariell beglaubigen zu lassen.
Viele Menschen fragen sich, warum sie einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten. Wenn ein Testament mit der Hand geschrieben wurde, ist es sofort gültig. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass sich leicht inhaltliche Fehler mit schwerwiegenden Folgen in ein solches Schriftstück einschleichen können. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass das Testament im Todesfall in die richtigen Hände kommt. Deshalb ist es wichtig, sich von erfahrenen Experten im Erbrecht in Aachen beraten zu lassen. So geht der Verfasser eines Testaments auf Nummer sicher, dass sich sein letzter Wille auch verwirklicht.
Möchten Sie sich über das Thema Erbrecht in Aachen informieren? Stehen Sie vor der Aufgabe, Ihren Letzten Willen zu regeln und möchten Sie einen Erbstreit in Aachen von vornherein verhindern? Sind Sie Miterbe oder möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen? Dann vereinbaren Sie einen Termin für eine kompetente Beratung.