- § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO: Unrichtige oder nicht vollständige Angaben von Tatsachen, die für die Steuer relevant sind.
- § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO: Verschweigen von Tatsachen, die für die Steuer von Bedeutung sind.
- § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO: Pflichtwidrige Verwendung von Steuerstempeln oder Steuerzeichen
Wichtig: Die objektive Erfüllung dieser Tatbestandsmerkmale reicht für die Begehung einer Straftat im Steuerstrafrecht in Trier nicht aus. Denn der Täter muss auch vorsätzlich handeln. Das heißt: Er muss wissen, was er tut oder er muss zumindest billigend in Kauf nehmen, dass er mit seinem Handeln den Tatbestand erfüllt (bedingter Vorsatz).
Ist auch eine fahrlässige Steuerhinterziehung möglich?
Wenn der Steuerpflichtige erfährt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, wird er sich oft fragen: Ist auch eine fahrlässige Steuerhinterziehung möglich? Schließlich macht jeder einmal bei der Steuererklärung Fehler. Die Antwort von den Rechtsanwälten Jürgen M. Müller und Christian Fischer - Fachanwälte für Steuerrecht und Strafrecht – in Trier und Aachen ist eindeutig: Auch fahrlässige Steuerhinterziehung wird mit Sanktionen belegt und kann eine empfindliche Geldbuße nach sich ziehen. Allerdings ist dies nicht mehr dem Strafrecht, sondern dem Ordnungswidrigkeitenrecht zuzuordnen. Die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO setzt voraus, dass der Täter zwar nicht vorsätzlich, aber zumindest leichtfertig beispielsweise falsche Angaben gemacht hat. Leichtfertigkeit ist eine besonders verstärkte Form der Fahrlässigkeit. Der Täter wusste zwar nicht konkret, was er tut, er hätte dies aber wissen können.
Was ist die Aufgabe eines Anwalts für Steuerstrafrecht in Trier?
Die Aufgabe eines Anwalts ist es allgemein, für die Rechte seines Mandanten einzutreten und dabei auch parteiisch zu sein. Was ist die Aufgabe eines Anwalts für Steuerstrafrecht in Trier? Mandanten kommen mit verschiedenen Anliegen zu einem Anwalt, wenn es um Steuerstrafrecht geht. Oft haben sie eine Vorladung zu einer Anhörung erhalten und fragen sich, wie sie darauf reagieren sollen. Der Anwalt wird den Fall Punkt für Punkt prüfen, Akteneinsicht anfordern und sodann zusammen mit dem Mandanten eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln. Letztlich kommt es immer darauf an, ob der Vorwurf einer Steuerhinterziehung zweifelsfrei feststeht. Auch im Steuerstrafrecht gilt der Grundsatz in dubio pro reo.
Tipp: Wer sich einen besonders kompetenten Anwalt suchen möchte, sollte auf die Fachanwaltstitel achten. Es gibt zwar keinen expliziten Fachanwalt für Steuerstrafrecht, jedoch viele Juristen, die gleichzeitig Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht sind.
Die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt, der über Fachwissen und praktische Erfahrung im Strafrecht und Steuerrecht verfügt, verschafft dem Mandanten die Sicherheit eines fairen Verfahrens. Denn oft ist es erst der Rechtsanwalt, der auf entlastende Punkte stößt oder sogar auf Tatsachen, die den Vorwurf restlos entfallen lassen. Es gibt viele Gesetzesvorschriften und Urteile, die von Steuerbehörden und Ermittlungsbehörden übersehen werden. So ist es möglich, Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder Bußgelder zu vermeiden.
Auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit sollte man als Betroffener nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn auch das Ordnungswidrigkeitenrecht kann empfindliche Sanktionen zur Folge haben. Nach § 378 Abs. 2 der Abgabenordnung ist es möglich, dass eine Steuerverkürzung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Und auch dann, wenn es keine Möglichkeit gibt, den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu beseitigen, kann eine erfahrener Rechtsanwalt auf eine möglichst niedrige Sanktion hinwirken. Auch eine Einstellung des Verfahrens ist oft möglich.
Lohnt sich eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht in Trier?
Wer sich selbst anzeigt, kann eine Bestrafung verhindern – das ist ein Grundsatz im Steuerstrafrecht, den der Gesetzgeber eingeführt hat, um allen Steuersündern einen Anreiz zu bieten, Steuervergehen anzuzeigen. Lohnt sich eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht in Trier? Das fragen sich viele Steuerpflichtige. Die Antwort darauf ist eindeutig: Wer sich vor einer Selbstanzeige nicht juristisch beraten lässt, geht ein hohes Risiko ein. Denn es lauern unter anderem zwei große Gefahren:
- Oft handelt es sich bei der Tat überhaupt nicht um eine Straftat, zum Beispiel weil bestimmte Tatbestandsmerkmale fehlen.
- Wenn die Ermittlungsbehörden bereits mit der Verfolgung eines Verdachts beschäftigt sind, kommt eine Selbstanzeige oft zu spät – liefert den Ermittlungsbehörden aber möglicherweise neue Hinweise.
Was feststeht: Einen Nachteil hat die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht in Aachen auf keinen Fall. Denn jeder Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet, über alle Tatsachen zu schweigen, die ihm im vertraulichen Gespräch mit dem Mandanten bekannt werden. Tut er dies nicht, kann sich der Anwalt selbst strafbar machen. Wer sich an einen Rechtsanwalt in einer Steuersache wendet, geht also kein Risiko ein. Auch dann nicht, wenn er überzeugt ist, eine Straftat begangen zu haben.
Suchen Sie Hilfe, weil Sie befürchten, wegen einer Straftat im Steuerrecht in Verdacht zu geraten? Dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Steuerstrafrecht in Trier, der Ihnen alle Chancen gewährt, ein Strafverfahren zu vermeiden oder in einem bereits laufenden Ermittlungsverfahren Ihre Rechte durchzusetzen. Nehmen Sie auch dann Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf, wenn Sie mit dem Gedanken einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung spielen. Es lohnt sich auf jeden Fall.